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Die gestzliche und private Krankenversicherung

In Deutschland ist die Krankenversicherung zwischenzeitlich zu einer Pflichtversicherung geworden und dient zur Sicherstellung der Gesundheit aller Bundesbürger. Die Wahl der Krankversicherung und ob man in einer gestzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert ist, bleibt jeden Bürger selbst überlassen.

Das Krankenversicherungssystem in Deutschland kennt zwei Arten von Krankenversicherungen, die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Die Versicherungen unterscheiden sich in Versicherungsumfang und Versicherungsleistung.

Alle Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze, der sogenannten Versicherungspflichtgrenze, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz pflichtversichert.

Personen mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, also von mehr als 48.150 Euro brutto jährlich oder Selbstständige, Freiberufler sowie Beamte, können sich privaten versichern lassen.

Die Krankenversicherung in Deutschland erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheitssystem und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems.

die gesetzliche Krankenversicherung

Arbeiter und Angestellte, welche ein Arbeitsentgelt beziehen, sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahreseinkommen die Einkommensgrenze von aktuell 49.950 Euro nicht übersteigt.

die private Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen in den letzten drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag, können sich private versichern lassen.

71,45 % aller versicherten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der Anteil der privat Versicherten liegt bei 8,79 % (Stand 2018) und ist geringer als der Anteil für Menschen, die versicherungsmäßig freigestellt sind (16,3%).

Höherverdienende, Beamte, oder Selbständige, haben die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Ob sich ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lohnt, ist von verschiedenen Faktoren ab. Generell haben beide Versicherungsmodelle ihre Vor- und Nachteile.

gesetzliche Krankenversicherung

Jeder Versicherungsberechtigte, unabhängig vom Gesundheitszustand, muss aufgenommen werden. Geregelt im Sozialgesetzbuch.

private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen können sich ihre Mitglieder nach Gesundheitszustand aussuchen und Aufnahmen verweigern.

gesetzliche Krankenversicherung

Die grundlegenden Leistungen (Pflichtleistungen) sind gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus werden "Wahltarife" angeboten, durch die die Mitglieder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können. Pflichtleistungen können sich durch gesetzliche Änderungen verringern.

private Krankenversicherung

Die Versicherten können sich aussuchen, welche Leistungen im Tarif enthalten sein sollen (freie Arztwahl, volle Kostenerstattung für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Behandlung durch Heilpraktiker, Zahnbehandlungen auch bei Implantaten bis zu 100 Prozent). Die Leistungen gelten häufig besser, als in der gesetzlichen Versicherung. Diese sind vertraglich festgelegt und dürfen nicht nachträglich verändert werden.

gesetzliche Krankenversicherung

Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Vierteljährlich muss eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro gezahlt werden. Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern die Hälfte.

private Krankenversicherung

Die Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Alter, Geschlecht und gewähltem Tarif. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Hälfte.

gesetzliche Krankenversicherung

Kinder und erwerbslose Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Sobald sie über ein eigenes Einkommen verfügen müssen sie auch Beiträge leisten.

private Krankenversicherung

Ehepartner und Kinder müssen sich selbst versichern. Sobald ein Elternteil privat versichert ist, müssen die Kinder auch privat versichert werden. Für Kinder gibt es vergünstigte Tarife.

gesetzliche Krankenversicherung

Pflichtversicherte erhalten keine Rückerstattung, vereinzelt gibt es Bonusprämien, bei nachgewiesenem gesundheitsbewussten Verhalten. Für freiwillig Versicherte kann die Krankenkasse eine Beitragserstattung vorsehen.

private Krankenversicherung

Nach Ablauf eines Jahres können Versicherte mit Rückerstattungen von Beiträgen bis zu sechs Monaten rechnen, wenn sie nur wenige oder keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

gesetzliche Krankenversicherung

Im Krankheitsfall erhalten Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer (die den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent leisten), eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. Dagegen haben freiwillig versicherte Selbstständige im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Sie zahlen daher den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent.

private Krankenversicherung

Die private Versicherung hat auch Krankengeld in ihrem Leistungsspektrum. Im Gegensatz zur gesetzlichen bietet die private Versicherung frei wählbare Sätze an Krankengeld an, die mit unterschiedlich hohen Tarifen bezahlt werden müssen. So bietet eine private Versicherung Krankengeldversicherungen bis zu 100 Prozent des Nettolohns.

gesetzliche Krankenversicherung

Im Rentenalter besteht ein großer Nachteil für gesetzlich Versicherte, die über hohe Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung, privater Rentenversicherung oder vermietetem Eigentum verfügen. Denn auch darauf müssen Krankenversicherungsbeiträge - bis zur Höchstgrenze - bezahlt werden.

private Krankenversicherung

Für Ruheständler werden zehn Prozent der Beiträge aller Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer sogenannten Altersbeitragsversicherung zugeführt. Als Rentner verfügt man häufig über ein geringeres Einkommen. Mit dem Altersbeitrag können potentielle Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Außerdem hat man als Ruheständler die Möglichkeit, in einen preiswerteren Standardtarif zu wechseln.

gesetzliche Krankenversicherung

Seitens der Krankenkasse besteht kein Kündigungsrecht. Dagegen kann jeder Versicherter zum Jahresende bei Einhaltung einer zweimonatigen Frist und sofern man mindestens 18 Monate bei der bestehenden Krankenkasse Mitglied war, kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Kasse die Gebühren erhöht.

private Krankenversicherung

Die Versicherung selbst kann nicht kündigen, außer der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr oder hat falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Der Versicherte kann zum Endes des Versicherungsjahres kündigen. Beim Wechsel zu einer anderen privaten Kasse gibt es das Problem der Altersrückstellungen. Diese werden in der Regel nicht übernommen, so dass der neue Tarif nach dem aktuellen Alter bemessen und damit höher wird. Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse ist nur bei Arbeitslosigkeit, oder bei nachgewiesenem geringem Gehalt möglich.

Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche sein. Das gilt beispielsweise für Beamte, diese sind in einer Privatversicherung gut aufgehoben. Durch das Modell der Beihilfe werden sie vom Staat mit Zuschüssen bis zu 80 Prozent unterstützt. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamte den Höchstsatz zahlen. Alleinstehende und Doppelverdiener ohne Kinder müssen in der Privatversicherung oftmals weniger Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Familien dagegen sind in der gesetzlichen Versicherung finanziell besser aufgehoben, denn Kinder und erwerbslose Ehepartner sind automatisch durch den Hauptversicherer mitversichert und damit beitragsfrei. Auch wenn das jährliche Einkommen des Versicherungsnehmers über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt, gibt es keine Pflicht sich privat zu versichern. Man ist dann freiwillig gesetzlich versichert.