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private Rentenversicherung

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Vorsorge fürs Alter, für den Fall der Erwerbsunfähigkeit, im Krankheitsfall, Berufskrankheiten u.v.

IMG Vorsorge

Die Vorsorge umfasst die Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll.

Vorsorge, dass bedeutet sich Gedanken um mögliche Risiken und Versorgung im Alter zu machen.

betriebliche Altersversorgung

Einer betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Einer betriebliche Altersvorsorge kann vom Arbeitsgeber den Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden, sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft und Unternehmer zugesichert werden.

Die betriebliche Altersvorsorge hat sich in Deutschland in den letzten Jahren ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorge etabliert. Sie beruht sich auf Beiträgen die vom Arbeitgeber abgeführt werden. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können in unterschiedlichen Vorsorgeformen angelegt werden. Der begünstigte Arbeitnehmer erwirbt dadurch einen Anspruch auf bestimmte Versicherungsleistungen im Alter, entweder in Form einer laufenden Rente oder als Einmalzahlung. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden durch freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers finanziert. Alternativ erfolgt die Finanzierung durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Auch eine Mischfinanzierung ist hier möglich.

Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge sind grundsätzlich freiwillig, soweit sie nicht in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verankert sind. Laut Gesetzgeber hat allerdings jeder Arbeitnehmer Anspruch auf betriebliche Altersversorge durch Entgeltumwandlung.

private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge basiert auf das Kapitaldeckungsverfahren und wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Hierbei steht das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen ausschließlich dem Sparer zu. Im Bereich der privaten Vorsorge kann der Sparer in vielen Fällen ein Wahlrecht für die Auszahlung ausüben. Er kann eine lebenslange Rente wählen oder Kapitalauszahlung.
Die private Altersvorsorge wird zum Teil vom Staat durch z.B Rürup- und Riester-Rente gefördert. Die sataatlich geförderten Altersvorsorge sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. Wird ein Versicherungsnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bedürftig (Hartz IV), rechnen Sozialhilfeträger das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf Hartz IV an. Die Vererbbarkeitsregeln bei Riesterverträgen führen zum Vermögensübertrag im Todesfall auf den Ehegatten. Wenn kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie sonstiges Vermögen vererbt. Nach einer Gesätzesänderung ist nun auch eine Vererbung des Kapitals an leibliche Kinder möglich.

Die Riester-Rente gehört zu den heute bekannteren Formen staatlich geförderter Altersvorsorge Gefördert wird die Riester-Rente von staatlicher Seite zum einen durch Zulagen. Außerdem ist ein steuerlicher Ansatz der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen möglich. Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung von Beiträgen in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-Verträge werden daher sowohl von Versicherungs- und Fondsgesellschaften sowie Bausparkassen angeboten.

Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, wurde die Kostenstruktur als intransparent bemängelt. Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform wurden Versicherer verpflichtet, auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf fünf Jahre verteilt wird, ist zudem auszuweisen. Den Verträgen obliegt die Verpflichtung, Garantien zu übernehmen über zumindest die eingezahlten Beiträge, was Rentierlichkeitsfragen auslöst. Staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wie viele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden. Die Verwaltung von Riester-Renten ist aufgrund deren Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu (höheren) Kostenbelastungen der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise privaten Rentenversicherungen. Daher ist abzuwägen zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits.

Rürup-Rente [Bearbeiten] Bei der Rürup-Rente handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist.