Private oder gesetzliche Krankenversicherung
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Von der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
Sie gehören zu den Höherverdienenden, sind Beamter, Student oder über 55 Jahre und suchen eine Krankenversicherung?
Wenn Sie sich für eine private Kranken- oder Krankenzusatzversicherung entscheiden, lohnt sich ein Vergleich der Versicherungsanbieter. Finden Sie mit den hier bereitgestellten Vergleichsrechnern die Krankenversicherung die zu Ihnen passt.
- Krankenversicherung wechseln leicht gemacht -
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland,
Versicherungsumfang und Versicherungsleistung
Die Krankenversicherung in Deutschland erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheitssystem und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems.
In Bezug auf Mitgliedschaft und Vertragsform gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
87 % aller versicherten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der Anteil der privat Versicherten liegt bei 13 % (Stand 2010).
Privat oder gesetzlich versichern?
Arbeiter und Angestellte, welche ein Arbeitsentgelt beziehen, sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahreseinkommen die Einkommensgrenze von aktuell 49.950 Euro nicht übersteigt. Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen in den letzten drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze lag, können sich private versichern lassen.
Höherverdienende, Beamte, oder Selbständige, haben die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Ob sich ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lohnt, ist von verschiedenen Faktoren ab.
Generell haben beide Versicherungsmodelle ihre Vor- und Nachteile.
Ein Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einer privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche Entscheidung, da man In der Regel nur schwer von der Privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln kann (Siehe Krankenversicherung über 55), es sei denn, der Versicherungsnehmer wird arbeitslos.
Lohnt sich der Wechsel zur pivaten Versicherung?
Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann die private Krankenversicherung günstiger als die gesetzliche sein. Das gilt beispielsweise für Beamte, diese sind in einer Privatversicherung gut aufgehoben. Durch das Modell der Beihilfe werden sie vom Staat mit Zuschüssen bis zu 80 Prozent unterstützt. In der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Beamte den Höchstsatz zahlen.Alleinstehende und Doppelverdiener ohne Kinder müssen in der Privatversicherung oftmals weniger Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten.
Familien profitieren von gesetzlicher Versicherung
Familien dagegen sind in der gesetzlichen Versicherung finanziell besser aufgehoben, denn Kinder und erwerbslose Ehepartner sind automatisch durch den Hauptversicherer mitversichert und damit beitragsfrei.Auch wenn das jährliche Einkommen des Versicherungsnehmers über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro liegt, gibt es keine Pflicht sich privat zu versichern. Man ist dann freiwillig gesetzlich versichert.
Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
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| Aufnahme in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung | ||
Jeder Versicherungsberechtigte, unabhängig vom Gesundheitszustand, muss aufgenommen werden. Geregelt im Sozialgesetzbuch. |
Private Krankenversicherungen können sich ihre Mitglieder nach Gesundheitszustand aussuchen und Aufnahmen verweigern. |
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| Leistungen der Krankenversicherungen | ||
Die grundlegenden Leistungen (Pflichtleistungen) sind gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus werden "Wahltarife" angeboten, durch die die Mitglieder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen können. Pflichtleistungen können sich durch gesetzliche Änderungen verringern. |
Die Versicherten können sich aussuchen, welche Leistungen im Tarif enthalten sein sollen. ( freie Arztwahl, volle Kostenerstattung für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Behandlung durch Heilpraktiker, Zahnbehandlungen auch bei Implantaten bis zu 100 Prozent). Die Leistungen gelten häufig besser, als in der gesetzlichen Versicherung. Diese sind vertraglich festgelegt und dürfen nicht nachträglich verändert werden. |
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| Die Versicherungsbeiträge | ||
Beiträge richten sich nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Vierteljährlich muss eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro gezahlt werden. Der Arbeitgeber trägt bei Arbeitnehmern die Hälfte. |
Die Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Alter, Geschlecht und gewähltem Tarif. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber die Hälfte. |
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| Familenversicherung | ||
Kinder und erwerbslose Ehepartner sind beitragsfrei mitversichert. Sobald sie über ein eigenes Einkommen verfügen müssen sie auch Beiträge leisten. |
Ehepartner und Kinder müssen sich selbst versichern. Sobald ein Elternteil privat versichert ist, müssen die Kinder auch privat versichert werden. Für Kinder gibt es vergünstigte Tarife. |
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| Beitragsrücker stattung | ||
Pflichtversicherte erhalten keine Rückerstattung, vereinzelt gibt es Bonusprämien, bei nachgewiesenem gesundheitsbewussten Verhalten. Für freiwillig Versicherte kann die Krankenkasse eine Beitragserstattung vorsehen. |
Nach Ablauf eines Jahres können Versicherte mit Rückerstattungen von Beiträgen bis zu sechs Monaten rechnen, wenn sie nur wenige oder keine Leistungen in Anspruch genommen haben. |
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| Krankengeld im Krankheitsfall | ||
Im Krankheitsfall erhalten Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer (die den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent leisten), eine Lohnfortzahlung von sechs Wochen von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. Dagegen haben freiwillig versicherte Selbstständige im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Sie zahlen daher den ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. |
Die private Versicherung hat auch Krankengeld in ihrem Leistungsspektrum. Im Gegensatz zur gesetzlichen bietet die private Versicherung frei wählbare Sätze an Krankengeld an, die mit unterschiedlich hohen Tarifen bezahlt werden müssen. So bietet eine private Versicherung Krankengeldversicherungen bis zu 100 Prozent des Nettolohns. |
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| Versicherungsbeiträge im Rentenalter | ||
Im Rentenalter besteht ein großer Nachteil für gesetzlich Versicherte, die über hohe Einkünfte aus betrieblicher Altersversorgung, privater Rentenversicherung oder vermietetem Eigentum verfügen. Denn auch darauf müssen Krankenversicherungsbeiträge - bis zur Höchstgrenze - bezahlt werden. |
Für Ruheständler werden zehn Prozent der Beiträge aller Versicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer sogenannten Altersbeitragsversicherung zugeführt. Als Rentner verfügt man häufig über ein geringeres Einkommen. Mit dem Altersbeitrag können potentielle Beitragserhöhungen ausgeglichen werden. Außerdem hat man als Ruheständler die Möglichkeit, in einen preiswerteren Standardtarif zu wechseln. |
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| Kündigung der Krankenversicherung | ||
Seitens der Krankenkasse besteht kein Kündigungsrecht. Dagegen kann jeder Versicherter zum Jahresende bei Einhaltung einer zweimonatigen Frist und sofern man mindestens 18 Monate bei der bestehenden Krankenkasse Mitglied war, kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Kasse die Gebühren erhöht. |
Die Versicherung selbst kann nicht kündigen, außer der Versicherte zahlt keine Beiträge mehr oder hat falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Der Versicherte kann zum Endes des Versicherungsjahres kündigen. Beim Wechsel zu einer anderen privaten Kasse gibt es das Problem der Altersrückstellungen. Diese werden in der Regel nicht übernommen, so dass der neue Tarif nach dem aktuellen Alter bemessen und damit höher wird. Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse ist nur bei Arbeitslosigkeit, oder bei nachgewiesenem geringem Gehalt möglich. |
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